Laut §194 des Baugesetzbuchs (BauGB) wird "der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“


Bewertet werden demnach Eigenschaft, Beschaffenheit sowie die Lage des Grundstücks zum Zeitpunkt der Wertermittlung. Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt ausschließlich durch einen Gutachter.


Der Verkehrswert und der tatsächliche Verkaufspreis können differieren. Grund dafür ist, dass der Verkehrswert rein auf Fakten zu der Immobilie selbst beruht. Der Verkaufspreis wird jedoch von weiteren Faktoren bestimmt, etwa vom Angebot und der Nachfrage nach Immobilien in der jeweiligen Region.