Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden. Er wird von den Gutachterausschüssen gemäß (§ 196 BauGB) auf Grund der Kaufpreissammlung (§ 193 Abs. 5 BauGB i. V. m. § 195 BauGB) unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands flächendeckend ermittelt. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Bodenrichtwert Drucken
Geändert am: Di, 25 Jul, 2023 um 1:15 NACHMITTAGS
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