Als öffentlich-rechtliche Satzung bezeichnet man in Deutschland Rechtsnormen, die von einer mit Satzungsautonomie ausgestatteten juristischen Person des öffentlichen Rechts für ihren Bereich erlassen werden. Zu diesen juristischen Personen des öffentlichen Rechts gehören unter anderem Gemeinden, Bundesländer, der Bund und die Industrie- und Handelskammer.
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Geändert am: Mo, 14 Aug, 2023 um 11:24 VORMITTAGS
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