Die rechtliche Definition und die Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalgesetz festgelegt. Ziel des Denkmalschutzes ist der Schutz kulturgeschichtlich relevanter Kulturdenkmäler und Baukomplexe (Ensembleschutz). Ziel ist es, sicherzustellen, dass Denkmäler langfristig erhalten bleiben und nicht verfälscht, beschädigt oder zerstört werden und somit ein dauerhafter Schutz dieser Kulturgüter ermöglicht wird.