Jeder Anleger durchläuft ein Registrierungsverfahren, bei dem die gesetzlich vorgeschriebenen persönlichen Daten erfasst werden. Es ist erfreulich, dass die Anzahl der Immobilien, an denen sich ein Anleger beteiligen kann, gesetzlich nicht begrenzt ist, was eine Diversifizierung des Anlageportfolios ermöglicht. Die Gesetzgebung fördert die Strategie der Diversifizierung durch Betragsgrenzen pro Investition (oder pro Immobilie).  Somit besteht lediglich eine Beschränkung hinsichtlich der Anlagesumme je Immobilie, aber nicht bei der Anzahl der Immobilien. Übersteigt die Investition in eine Immobilie die Betragsgrenze von 1.000 Euro, ist eine erweiterte Selbstauskunft erforderlich, um festzustellen, ob der Investor die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. In eine einzelne Immobilie können nicht mehr als 25.000 Euro investiert werden.


Das Verfahren richtet sich nach der Betragsgrenze wie folgt:

Standardregistrierung

  • Für eine Investition von bis zu 1.000 Euro pro Objekt und Emittent genügen die persönlichen Daten, die über die Standardregistrierung auf der Plattform erhoben werden.

Erweiterte Selbstauskunft

  • Bei einer Anlagesumme von 1.001 € bis 10.000 € muss der Anleger über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten von mindestens 100.000 € verfügen.

Oder

  • Bei einem Anlagebetrag von 1.001 € bis 25.000 € muss das monatliche Einkommen des jeweiligen Anlegers mindestens halb so hoch sein wie der Anlagebetrag pro Immobilie. 



Die genannten Betragsgrenzen gelten nicht, wenn es sich bei dem Anleger um eine Kapitalgesellschaft oder um eine GmbH & Co. KG handelt, deren Kommanditisten gleichzeitig Gesellschafter der GmbH oder an der Entscheidungsfindung der GmbH beteiligt sind. Dies gilt sofern die GmbH & Co. KG kein Investmentvermögen und keine Verwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch ist.


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