Investoren können ihre SUKUUK Immobilieninvestments verkaufen, überschreiben oder vererben. Ein Verkauf der Immobilie selbst ist den Investoren ohne einen triftigen Grund nicht gestattet. Die Gründe sind im Vertragswerk abschließend genannt. Die Käufer haben das exklusive Nutzungsrecht auf der Immobilie. Nur wenn sie die vereinbarten Raten nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig begleichen, kann nach einer festgelegten Frist die Immobilie in die Verwertung kommen. 


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