Der Rahmenvertrag ist so geregelt, dass die Zweckgesellschaft (Vorhaben GbR) die Immobilie nur an den Nutzungsrechtsgeber, also an den Eigentümer vermieten darf. Falls der Käufer (neuer Eigentümer) seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, wird die Immobilie zum bestmöglichen Preis verkauft. Die Gewinne werden unter den Vertragsnehmern gemäß ihrer Anteile aufgeteilt.