Aus dem Verkaufspreis werden vorerst die Verkaufskosten bzw. die Verwertungskosten beglichen. Anschließend erhalten die Investoren bis zur Höhe ihres Investments ihr Geld zurück. Als nächstes erhält der Käufer bis zur Höhe seines Eigenkapitals - bezogen auf den damaligen Kaufpreis - sein Geld zurück. Der überschüssige Gewinn je nach aktuellem Verhältnis der Anteile zwischen Käufer und Investoren wird gerecht und ihren Anteilen entsprechend verteilt. Sollte die Immobilie deutlich unter dem ursprünglichen Kaufpreis verkauft werden, so trägt der Käufer bis zur Höhe seines Eigenkapitals den Verlust und die Investoren bis zur Höhe ihres Investments.
Um einer möglichen preislichen Abwertung vorzubeugen, wird vor jeder Finanzierung die Immobilie besichtigt und durch einen unabhängigen Sachverständigen bewertet. Aus dem Gutachten zur Wohnimmobilie geht die Lage und der Objektzustand hervor, die für eine fundierte Entscheidung wichtig ist.
#Verkauf #Versteigerung #Zahlungsausfall