Wer wird im Grundbuch als Eigentümer eingetragen?
In Deutschland wird neben der Grundschuld (Darlehensgeber + Darlehenssumme) der Käufer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Auch bei einer Finanzierung über die SUKUUK Plattform steht der Käufer als Eigentümer im Grundbuch. Im Rahmenvertrag wird vereinbart, dass der Käufer als Gegenleistung für das erhaltene zinslose Darlehen sein Nutzungsrecht an die Zweckgesellschaft abtritt. Dadurch wird die Gefahr einer doppelten Besteuerung der Grunderwerbsteuer vermieden. Der Käufer mietet seine Immobilie von der Zweckgesellschaft solange bis das zinslose Darlehen getilgt ist und er alle Anteile an der Immobilie hält.
Hinweis: Die geplante Fassung ist noch nicht final bestätigt und es können Änderungen zu den aktuell vorliegenden Verträgen vorkommen.
#Zweckgesellschaft, #Diminishing Musharaka