Das SUKUUK-Konzept sieht vor, dass Investoren (Anleger) Finanzmittel ab einmalig 250 € zur Verfügung stellen, damit sich die Käufer ihren Wohntraum erfüllen können. Bis zur vollständigen Rückzahlung des Investments erhält der Anleger den Gewinn in Form einer monatlich festgelegten Miete. Die Investoren beteiligen sich an dem Vorhaben mittels einem partiarischen Nachrangdarlehen. Ihre Anlage ist durch eine Sicherungsgrundschuld sachlich abgesichert. Dabei wird die Grundschuld durch den Sicherheitentreuhänder für die Anleger gehalten. Die Rechte der Anleger ergeben sich aus dem Vertrag der Zweckgesellschaft und dem jeweiligen partiarischen Nachrangdarlehen vom Investor. Der Investor hat keine Nachschusspflicht und unter anderem das Recht auf 

  • Rückzahlung seiner Anlage

  • Gewinnbeteiligung aus den Mietzahlungen

  • Verwertung der Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Sicherheitentreuhandvertrag)

  • Einsicht in den Jahresabschluss


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