Es kommt darauf an. Solange der Teilhaber seine vereinbarten Ratenzahlungen in voller Höhe und rechtzeitig ausführt, handelt er vertragskonform und es gibt keinen Handlungsspielraum für die Anleger, die Immobilie willkürlich zu verkaufen. Sobald der Teilhaber seine vereinbarten Ratenzahlungen nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig ausführt, kann nach einer festgelegten Frist die Immobilie in die Verwertung kommen.
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